BFH: Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft – Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten
Der BFH hat mit Urteil vom 27.11.2013 - II R 25/12 - wie folgt entschieden: In der zinslosen Gewährung eines Darlehens bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung liegt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Dem Vorliegen einer freigebigen Zuwendung steht es nicht entgegen, dass das zinslose Darlehen im Zusammenhang mit der Eingehung einer Lebensgemeinschaft gewährt wird und zivilrechtlich keine Schenkung i. S. der §§ 516 ff. BGB gegeben ist. Gegenstand der Zuwendung bei einer zinslosen Darlehensgewährung ist der kapitalisierte Nutzungsvorteil und nicht der Teilbetrag des Kapitals, dessen Zuwendung nicht durch die gemäß § 12 Abs. 3 oder Abs. 1 BewG abgezinste Rückzahlungspflicht ausgeglichen wird