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Steuerrecht
23.02.2018
Steuerrecht
FG München: Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem im Abgeltungsteuersystem

Das FG München hat mit Urteil vom 27.10.2017 – 2 K 956/16 - wie folgt entschieden:

1. Zwar ist umstritten, ob sich die Erklärungspflicht nach § 32d Abs. 3 S. 1 EStG nur auf solche Kapitalerträge erstreckt, die aus rechtlichen Gründen nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder darüber hinaus auch auf solche Kapitalerträge, die aus tatsächlichen Gründen nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Für eine Erklärungspflicht in Fällen des tatsächlichen Nichteinbehalts der Kapitalertragsteuer spricht dabei der Wortlaut „unterlegen haben“.

2. Für eine Anwendbarkeit beschränkt auf Fälle, in denen zugleich die Voraussetzungen des § 44 Abs. 5 S. 2 EStG für eine Inanspruchnahme des Gläubigers der Kapitalerträge erfüllt sind, spricht der ansonsten entstehende Wertungswiderspruch.

3. Die o. a. Streitfrage kann offengelassen werden, wenn auch die Voraussetzungen des § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und 3 EStG erfüllt sind.

(Leitsätze der Redaktion)

Das FG hat die Revision zugelassen.

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