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Steuerrecht
26.01.2011
Steuerrecht
EU-Kommission: Sanierungsklausel unionsrechtswidrig

Die EU-Kommission sieht nach einer Meldung des Handelsblatts vom 26.1.2011, S. 12 in der im deutschen Unternehmenssteuerrecht eingeführten Sanierungsklausel eine staatliche Beihilfe, die den europäischen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen widerspreche und diskriminierend wirke, da die Maßnahme selektiv sei und notleidende Unternehmen, die das Potenzial hätten, in der Zukunft wieder Gewinne zu machen, anders behandele als gesunde. Die Sanierungsklausel gestattet es Investoren, bei der Übernahme eines „angeschlagenen" Unternehmens dessen Verluste - aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zeitlich unbegrenzt - mit ihren Gewinnen zu verrechnen, um so die Steuerlast zu senken. Voraussetzung ist, dass der Unternehmenskauf in der Absicht erfolgt, die kriselnde Kapitalgesellschaft zu sanieren.

Bei einem Verdikt durch die Kommission wäre die Konsequenz , dass die Bundesregierung unrechtmäßig gezahlte Beihilfen zurückfordern müsste.

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