BFH: Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform
Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.
BFH, Urteil vom 16.5.2013 – II R 15/12
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