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Steuerrecht
12.05.2011
Steuerrecht
Bundestag: Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

Am 11.5.2011 wurde vor dem Finanzausschuss eine Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (BT-Drs. 17/5125) durchgeführt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband deutscher Banken, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen äußerten Kritik. Bemängelt wurde, „dass die vorgesehenen Maßnahmen zuallererst eine Entlastung der Finanzverwaltung und in Teilbereichen der nicht gewerblichen Steuerpflichtigen ermöglichen, für die Unternehmen hingegen nur an vereinzelten, nachgeordneten Stellen Entlastungen beziehungsweise Steuervereinfachungen vorgesehen sind".

Der Entwurf sieht u.a. vor, den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1 000 Euro anzuheben. Erleichterungen sollen sich hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Außerdem können Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre statt jedes Jahr abgeben. Unternehmer sind von dieser Regelung aber ausgeschlossen.

An der Zwei-Jahres-Regelung entzündete sich unter den eingeladenen Sachverständigen Kritik im Hinblick darauf, dass von den mehr als 22 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich mit der Abgabe einer Steuererklärung mindestens 21 Millionen eine Steuerrückerstattung erhoffen. Diese Steuerbürgerinnen und -bürger werden keine zwei Jahre auf die vielfach in die privaten Haushaltsplanungen einbezogene Rückerstattung vom Finanzamt warten. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wurde von mehreren Sachverständigen als zu gering kritisiert. Der DStV plädierte für eine Anhebung auf 1.400 Euro.


(hib vom 11.5.2011)

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