BMF: Sachbezugswerte für Mahlzeiten ab 2010
Das BMF hat durch Schreiben vom 3.12.2009 – IV C 5 – S 2334/09/10011 – die Sachbezugswerte für unentgeltliche/verbilligte Mahlzeiten für Arbeitnehmer ab 2010 wie folgt festgesetzt: für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 Euro, für ein Frhstück 1,57 Euro.
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