FG Hamburg: Ruhen eines Betriebs über mehrere Jahre
Das FG Hamburg hat im Urteil vom 15.3.2012 – 1 K 218/10 – entschieden: Ein Betrieb kann über mehrere Jahre ruhen, sofern die Möglichkeit besteht, ihn jederzeit wieder aufleben zu lassen. Maßgeblich sind die Verhältnisse in dem Zeitpunkt, zu dem die letzte werbende Tätigkeit eingestellt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Quelle: PM FG Hamburg vom 30.6.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1889-5 unter www.betriebs-berater.de