EuGH: Rückwirkende Verminderung der USt-Bemessungsgrundlage/Schlussanträge
Die Generalanwältin beim EuGH Kokott hat am 13.9.2012 in dem Verfahren C-310/11, Grattan - dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden: Art. 8 Buchst. a der Zweiten RL 67/228/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger kein unmittelbar wirksames Recht hat, die Besteuerungsgrundlage für Lieferungen von Gegenständen als rückwirkend vermindert zu behandeln, wenn der Abnehmer der Lieferung von Gegenständen nach dem Zeitpunkt dieser Lieferung eine Gutschrift des Lieferers erhalten hat, die der Abnehmer dann nach seiner Wahl entweder als Geldzahlung oder als Gutschrift auf dem Lieferer geschuldete Beträge für bereits erfolgte Lieferungen von Gegenständen an Abnehmer abgerufen hat.