BFH: Rückwirkende Neuregelung der Kfz- Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Urteil vom 24.2.2010 – II R 44/ 09 – entschieden, dass die rückwirkende Inkraftsetzung der Besteuerung von Wohnmobilen zum 1.1. 2006 durch das 3. KraftStÄndG vom 21.12.2006 nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt. Der BFH hat offengelassen, ob die Rückwirkung überhaupt eine belastende Wirkung entfaltet. Aufgrund des aufgehobenen § 23 Abs. 6a StVZO wären Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohnehin als PKW zu besteuern gewesen. Insofern hätten Neuregelungen zu einer Entlastung geführt. Halter solcher Fahrzeuge waren jedenfalls nicht über den 1.5.2005 hinaus in ihrem Vertrauen geschützt, ihre Wohnmobile würden weiterhin als LKW behandelt werden.
(PM BFH vom 5.5.2010)
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