BFH: Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen
Der BFH hat im Beschluss vom 5.9.2012 – VII B 95/12 – entschieden: Der gegen das FA gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, über dessen Bestehen dem Grund oder der Höhe nach durch Abrechnungsbescheid entschieden werden kann.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-2594-2 unter www.betriebs-berater.de