FG Münster: (Rück-)Übertragung von Beteiligungen an Immobilienfonds
Eine Veräußerung von Fondsanteilen an Immobilienfonds i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäftes) liegt auch dann vor, wenn die Veräußerung an die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft der Fonds erfolgt, nachdem der Steuerpflichtige gegen die ursprüngliche Vertriebsgesellschaft der Fonds Klage auf Schadenersatz aus Prospekthaftung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile erhoben hat und ihm daraufhin die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft anbietet, die Fondsanteile unter der Bedingung der Klagerücknahme abzukaufen.
FG Münster, Urteil vom 13.12.2012 – 6 K 2989/10 E
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