FG Düsseldorf: Richtsatzsammlungen Speise-/Gastwirtschaften für Imbissbetriebe unanwendbar
Das FG Düsseldorf hat im Beschluss vom 21.1.2011 - 3 V 4022/10 A(E, U) - entschieden: Die Richtsatzsammlungen bei Gast- und Speisewirtschaften sind bei der Ermittlung der Warenentnahmen eines Imbissbetriebes nicht anzuwenden.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-789-4 unter www.betriebs-berater.de