ECOFIN: Richtlinie über das Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU gebilligt
Am 10.10.2017 hat der ECOFN-Rat die Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union gebilligt.
Damit sollen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Hinblick auf die Anwendung und Auslegung von DBA optimiert werden durch die Einführung eines bis zu dreistufigen Verfahrens: Beschwerde, Verständigungsverfahren und Verfahren vor dem beratenden Ausschuss – einem Schiedsverfahren.
Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im ABlEU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die RL bis zum 30.06.2019 in nationales Recht umsetzen. Anwendung findet sie auf Beschwerden, die ab dem 1.7.2019 eingereicht werden und sich auf Einkommen oder Vermögen, die ab 2018 erwirtschaftet wurden, beziehen. Die Mitgliedstaaten können jedoch vereinbaren, dass die Richtlinie auch auf Beschwerden im Zusammenhang mit früheren Steuerjahren Anwendung findet.
(EU-Kommission, PM vom 10.10.2017)