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Steuerrecht
23.05.2017
Steuerrecht
BFH: Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe

Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2016 – X R 4/15 - wie folgt entschieden:

1. Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. Februar 2016 X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl II 2016, 391).

2. Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor.

 

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