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Steuerrecht
23.07.2012
Steuerrecht
BFH: Rekultivierungskosten nicht Bestandteil gewerbesteuerlich hinzuzurechnenden Pachtzinsen

Der BFH hat im Urteil vom 21.6.2012 - IV R 54/09 - entschieden: Ist mit der behördlichen Genehmigung zum Abbau eines Bodenschatzes durch den Grundstückspächter eine Verpflichtung zur Rekultivierung verbunden, sind die Zuführungen zur Rekultivierungsrückstellung nicht wirtschaftlicher Bestandteil der an den Grundstückseigentümer zu leistenden Pachtzinsen. Sie erhöhen deshalb nicht den nach § 8 Nr. 7 GewStG a. F. hinzuzurechnenden Betrag für geleistete Pachtzinsen.


Volltext des Urt.: //BB-ONLINE BBL2012-1826-4 unter http://www.betriebs-berater.de/

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