BMF: Reisekosten für Auswärtstätigkeiten im Ausland
Durch Schreiben vom 17.12.2008 – IV C 5 – S 2353/08/10006 / IV C 6 – S 12145/08/10001 – hat das BMF die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich/betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht, die aus einer Liste ersichtlich sind. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar; für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.
Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2009-19-4 unter www.betriebs-berater.de