BFH: Reisekosten eines Unternehmers für Teilnahme an offiziellen Reisen
Der BFH hat im Urteil vom 9.3.2010 – VIII R 32/ 07 – entschieden: Nimmt ein Unternehmer an offiziellen Delegationsreisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum teil, so können die dafür anfallenden Reisekosten als Betriebsausgaben abziehbar sein. Damit widersprach der BFH dem FG, das die Reisen als überwiegend privat veranlasst eingestuft hatte, da die erhoffte Anbahnung geschäftlicher Kontakte zu unsicher gewesen sei, um von einem betrieblichen Interesse ausgehen zu können. Nach Auffassung des BFH sei hinreichendes betriebliches Interesse anzuerkennen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1501-4