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Steuerrecht
16.01.2020
Steuerrecht
BT: Regierung verteidigt Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer verstößt aus Sicht der Bundesregierung weder gegen die internationalen Vereinbarungen für die gegenseitige marktwirtschaftliche Liberalisierung des zivilen Luftfahrtsektors (Open-Skies-Abkommen) noch untergräbt sie das globale marktbasierte Klimaschutzinstrument CORSIA. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/15966 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15537 [pdf]) hervor. Die Erhebung von Steuern zu fiskalischen und anderen Zwecken sei ein staatliches Hoheitsrecht, schreibt die Bundesregierung.

Weiter heißt es in der Antwort: Die Bundesregierung unterstütze CORSIA und das damit verbundene Ziel des kohlenstoffneutralen Wachstums des internationalen Luftverkehrs. Die Luftverkehrsteuer untergrabe CORSIA nicht. Jeder Staat habe das Recht, Steuern zur Erreichung politischer Ziele unter der Voraussetzung zu erheben, dass diese diskriminierungsfrei zur Anwendung kommen, schreibt die Regierung.

CORSIA sei eine Maßnahme, um die Klimawirkung des Luftverkehrs zu begrenzen, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass zur Erreichung der Klimaziele von Paris auch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. „Dazu gehören technische Maßnahmen wie klimafreundliche Antriebe, aber auch operationelle Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Treibstoffe.“

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 30/2020 vom 8.1.2020)

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