BFH: Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft – kein Anspruch auf bestimmten rechtmäßigen Inhalt
Der BFH hat mit Urteil vom 27.2.2014 – VI R 23/13 – wie folgt entschieden:
1. Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten
Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.
2. Entsprechend diesem Regelungsgehalt überprüft das FG die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst und die rechtliche Beurteilung nicht evident fehlerhaft ist.
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