BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
Der BFH hat mit Urteil vom 8.8.2013 - VI R 59/12 - wie folgt entschieden: Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2965-4 unter www.betriebs-berater.de