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Steuerrecht
24.10.2011
Steuerrecht
FG Münster: Regelmäßige Arbeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

Das FG Münster hat durch Urteil vom 14.9.2011 – 10K2037/10E–entschieden: EineregelmäßigeArbeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG ist dadurchgekennzeichnet, dass sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicherWeise auf die immer gleichen WegeeinstellenundsoaufeineMinderungderWegekosten etwa durch die Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ggf. sogar durch die entsprechendeWohnsitznahme hinwirken kann. Für diesen Fall erweist sich diese Regelung als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip. Anders ist insbesondere bei Auswärtstätigkeiten zu entscheiden, weil ein auswärts tätiger Arbeitnehmer typischerweise nicht die vorgenannten Möglichkeiten hat, seine Wegekosten gering zu halten, so auch bei einem Monteur, der über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsgelände eines Kunden seinesArbeitgebers eingesetztwird. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2646-3 unterwww.betriebs-berater.de
(Quelle: Newsletter FG Münster vom 17.10.2011)

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