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Steuerrecht
25.08.2010
Steuerrecht
BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer

Der BFH hat im Urteil vom 17.6.2010 - VI R 35/08 - entschieden: Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann daher grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Für den Streitfall konnte der BFH offen lassen, ob dann, wenn ein Leiharbeitnehmer vom Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses dem Entleiher überlassen wird, etwas anderes gilt (in diesem Sinne offensichtlich Schreiben des BMF vom 21.12.2009 - IV C 5 - S 2353/08/10010, BStBl. I 2010, 21, Beispiel 3). Denn im Streitfall war der Kläger in einem Hafengebiet als Leiharbeitnehmer jeweils nur kurzfristig für diverse Kunden seines Arbeitgebers tätig, so dass jedenfalls kein solcher Sonderfall vorgelegen hat.

(PM BFH vom 24.8.2010)

Volltext des Urteils //BB-ONLINE BBL 2010-2142-1

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