BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Der BFH hat in drei Urteilen vom 9.6.2011 – VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden: Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Damit hat er das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gem. § 8 Abs. 2 S. 3 EStG, das „Aufsplitten“ der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
(PM BFH vom 24.8.2011)
Volltext der Urteile: // BB-ONLINE BBL2011-2133-1 // BB-ONLINE BBL2011-2133-2 // BB-ONLINE BBL2011-2133-3 unter www.betriebs-berater.de