Bundesrechnungshof: Reformstau bei der Umsatzsteuer auflösen
„Der Reformbedarf bei der Umsatzsteuer ist enorm“, mahnt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung anlässlich der Veröffentlichung seines Berichts „Chancen zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens“ am 16.1.2013. Wesentliche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens habe das BMF bislang nicht umgesetzt. Mit dem heute vorgelegten Bericht möchte der Bundesbeauftragte die Reformdebatte nochmals anstoßen. Darin macht er konkrete Vorschläge für ein einfaches, EU-rechtskonformes und zielgenaues Umsatzsteuerrecht. So können zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe erzielt, die Steuererhebung vereinfacht und bestehende Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Es gelte insbesondere
– den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten,
– ein einfaches und wenig verwaltungsaufwendiges Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren einzurichten,
– das nationale Recht an die EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen; hier in erster Linie (a) die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend zu überdenken und (b) auf die notwendigen Rechtsänderungen bei der Umsatzbesteuerung von Vereinen hinzuwirken;
– die steuerlichen Datenbanken zur Betrugsbekämpfung zu verbessern.
Der Bericht des Bundesbeauftragten ist im Internetauftritt des Bundesrechnungshofes abrufbar unter www.bundesrechnungshof.de.