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Steuerrecht
27.11.2019
Steuerrecht
BReg: Reform der Unternehmensbesteuerung

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat am 15.11.2019 vier Kernelemente für eine Unternehmensteuerreform vorgeschlagen, die bereits bekannte Vorschläge der Unionsfraktionen aufgreifen. Altmaier konkretisiert die Vorschläge nun und fordert in seinem kurzen Papier insbesondere

  • Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen durch Absenkung des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne, Verbesserungen bei Gewinnentnahme und Nachversteuerung sowie ergänzend die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsbesteuerung, das Personengesellschaften nicht von Doppelbesteuerungsproblemen entlasten, sondern auch eine Senkung des Besteuerungsniveaus auf das von Körperschaften bewirken soll,

  • höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und Einführung einer Gewerbesteueranrechnung bei der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften,

  • moderate Absenkung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent (der Höhe nach abhängig von der Umsetzung weiterer Maßnahmen, v. a. Abschaffung des Solidaritätszuschlages sowie der Einführung der Anrechnung der Gewerbesteuer) sowie

  • schrittweise Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, um deren substanzbesteuernde Wirkung zu beseitigen.

    Bereits vergangene Woche wurde berichtet, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), trotz dementierender Aussagen, in seinem Ministerium an Plänen zur Unternehmensteuersenkung arbeite. Die Reformpläne sollen in einem Unternehmensteuermodernisierungsgesetz (UMoG) zusammengefasst werden.

    Es bleibt abzuwarten, ob die Koalition nach den Parteitagen der beiden Koalitionspartner in den kommenden Wochen die Reformvorschläge aufgreifen wird.

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