BReg: Reform der Grundsteuer
Mit seinem Urteil vom 10.4.2018 hatte das BVerfG die Grundsteuerbemessungsgrundlage auf Basis der Einheitswerte von 1964 (neue Bundesländer 1935) für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Derzeit werden vier Reformmodelle zur Neubewertung der Grundstücke diskutiert. Einzelheiten zum Verkehrswertmodell, Kostenwertmodell, Äquivalenzmodell und zur Bodenwertsteuer sind der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 9.10.2018 zu entnehmen.
Volltext der Ausarbeitung unter BBL2018-2518-4
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Das BMF beabsichtigt, in Abstimmung mit den Bundesländern bis Ende 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen.