BMF: Referentenentwurf zur Umsetzung der Protokollerklärung zum ZollkodexAnpG
Die Bundesregierung hatte am 19.12.2014 im Bundesrat zum ZollkodexAnpG angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Mit dem am 19.2.2015 veröffentlichten Änderungsgesetz sollen die Vorschläge umgesetzt werden.
Es werden u.a. folgende Punkte aufgegriffen:
1.Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz (§§ 20, 21 und 24 UmwStG)
2. Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
3. Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland auf Grund UN-Seerechtsübereinkommen zustehende Hoheitsbereiche (§ 1 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 1 Abs. 3 KStG und § 2 Abs. 7 Nr. 1 und 2 GewStG)
4. Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften: Ausdehnung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG)
5. Verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht, u.a. Anpassung des Sachwertverfahrens an die Sachwertrichtlinie (§ 190 BewG, § 205 Abs. 7 - neu -, Anlage 22 zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 4 Satz 2 BewG, § 205 Abs. 10 - neu - BewG, Anlage 22, 24 und 25 BewG)
6. Ergänzung der Anzeigepflicht des Erwerbs von Todes wegen (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 und § 37 Abs. 9 - neu - ErbStG)
7. Redaktionelle Änderung der zur Unterscheidungsnummer der Wirtschafts-Identifikationsnummer abzuspeichernden Daten (§ 139c Abs. 5a AO)