BMF: Referentenentwurf gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
Die Bundesregierung macht ernst im Kampf gegen Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen. Nicht gebuchte Rechnungen, Waren ohne Beleg – tagtäglich prellen Steuerbetrüger die Finanzbehörden. Sei es mit gezinkten Kassen oder mit Hilfe von Manipulationssoftware. Das Finanzministerium hat nun einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sowie einen Referentenentwurf für eine „Technische Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ veröffentlicht. Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde ein spezielles Zertifizierungsverfahren entwickelt, das – technologieoffen – gewährleiste, jederzeit auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, heißt es beim BMF. Neben der Einführung einer Kassen-Nachschau, die unangekündigt erfolgen kann, sollen Verstöße geahndet werden: Als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro – unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist, oder nicht. Eine Registrierkassenpflicht soll es jedoch auch mit der Neuregelung nicht geben. In Kraft treten soll das Verfahren im Jahr 2019. (Mitteilung des BMF vom 18.3.1016) Bundesregierung: Zinsen auf Kapitaleinkünfte einmalig im Ansässigkeitsstaat zu besteuern
Die Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll für beschränkt Steuerpflichtige besser im Ansässigkeitsstaat erfolgen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (18/7815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/ 7611) heißt, verfolgt sie das Ziel einer „zutreffenden Einmalbesteuerung“.
Weiter heißt es: „Gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat gegenüber einer Besteuerung sowohl im Quellen- als auch im Ansässigkeitsstaat vorzugswürdig ist.“ Deshalb würden viele Doppelbesteuerungsabkommen nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vorsehen. Diesem Ziel diene auch die weitere Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen. 79 Staaten und Gebiete haben sich über den internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen geeinigt; EU-Staaten tauschen ab 2017 automatisch Daten über Finanzkonten aus. Hintergrund der gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen sei dem Grunde nach schon ab 1929 das Ziel, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Welche Bankeinlagen, Anteile an inländischen Investmentfonds und festverzinslichen Wertpapieren von „Steuerinländern“ oder von „Steuerausländern“ gehalten werden, kann die Bundesregierung mangels eigener Daten nicht angeben.
(hib Nr. 171 vom 17.3.2016)