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Steuerrecht
26.06.2008
Steuerrecht
// Standpunkt: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)

Der Gesetzentwurf enthältVorschläge zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, soll mit Wirkung ab 2011 fortgesetztwerden. Von dem Grundsatz der elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Daten soll künftig nur abgewichen werden können, wenn die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichtet.
 
Elektronisch übermittelt werden sollen künftig neben den Steuererklärungen der Unternehmen nach § 31 KStG, § 14a GewStG, § 181 AO und § 25 EStG auch die Inhalte der Steuerbilanz sowie der GuV für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Weitere Vorschläge sind u. a. die Möglichkeit, Außenprüfungen von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern auf Verlangen des Arbeitgebers zeitgleich durchzuführen (§ 42f EStG), die Anhebung der Schwellenwerte insbesondere für monatlich abzugebende USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen (§ 18 UStG, § 41a EStG) sowie eine Erweiterung des § 165 AO um die Möglichkeit, eine vorläufige Steuerfestsetzung vorzunehmen, wenn wegen einer „einfachgesetzlichen“ Rechtsfrage ein Verfahren beim BFH anhängig ist (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AO). Alles in allem ist der langfristige Übergang zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zu begrüßen, um den Administrationsaufwand der Unternehmen langfristig zu vermindern, auch wenn dies zunächst für die Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Wichtig ist zudem, dass die Sicherheit vor unbefugtem Zugriff der Übermittelten Daten gewährleistet ist.
Der Referentenentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de.

Lars Zipfel, StB, Ernst & Young, Stuttgart

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