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Steuerrecht
25.06.2020
Steuerrecht
BFH: Rechtsweg im Datenschutzrecht

Der BFH hat mit Beschluss vom 7.4.2020 – II B 82/19 – wie folgt entschieden:

1.            Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar.

2.            Für Ansprüche nach dem BDSG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext: BB-ONLINE BBL2020-1493-1

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