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Steuerrecht
08.10.2020
Steuerrecht
BFH: Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht – keine grundsätzliche Bedeutung oder Divergenz

Der BFH hat mit Beschluss vom 30.6.2020 – II B 90/19 – entschieden:
NV: Es ist bereits geklärt, dass die Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH steht.

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