BFH: Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Entscheidungsreport)
BFH, Urteil vom 29.1.2009 - VI R 28/08
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Leitsatz
Aus der Rechnung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger dieser Dienstleistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Dienstleistung sowie die dafür vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte ergeben.
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Lesen Sie dazu den Entscheidungsreport von Dipl.-Kfm. Florian Hölzerkopf, StB, Senior Manager, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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