FATCA-Abkommen mit USA: Ratifikationsprozess beendet
Das deutsche Ratifikationsgesetz vom 10.10.2013, das Voraussetzung für die Anwendung des am 31.5.2013 zwischen Deutschland und den USA ausgehandelten FATCA-Abkommens ist, wurde am 15.10.2013 im BGBl. II Nr. 29, S. 1362 ff. verkündet. Sobald Deutschland die USA über den Abschluss des innerstaatlichen Verfahrens schriftlich benachrichtigt, tritt das Abkommen in Kraft. Der konkrete Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Durchführung der aus dem Abkommen zwischen Deutschland und USA resultierenden Verpflichtungen ist im Rahmen einer Verordnung zu regeln. Der Erlass einer solchen Verordnung durch das BMF kann erst erfolgen, wenn hierzu eine gesetzliche Grundlage existiert. Diese sollte im Rahmen des mittlerweile gescheiterten AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes durch Einführung eines § 117c AO-E geschaffen werden.