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Steuerrecht
16.01.2020
Steuerrecht
BFH: Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr

Der BFH hat mit Urteil vom 26.9.2019 – VI R 23/17 - entschieden:

1. Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19).

2. Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen.

 

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