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Steuerrecht
27.12.2018
Steuerrecht
FG Köln: Rabatte beim PKW-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Das FG Köln hat mit Urteil vom 11.10.2018 – 7 K 2053/17 - entschieden: Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), so handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Mit diesem Urteil widerspricht das FG Köln der Ansicht der Finanzverwaltung im sog. „Rabatterlass“ (BMF, Schreiben vom 20.1.2015, BStBl. I 2015, 143. Danach sollen Preisvorteile die Arbeitnehmern von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen eingeräumt werden ebenso regelmäßig Arbeitslohn sein, wie Vorteile, die einem eigenen Arbeitnehmer gewährt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (BFH-Az.: VI R 53/18).

(Quelle: PM FG Köln vom 17.12.2018)

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