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Steuerrecht
03.12.2018
Steuerrecht
EuGH: Quellensteuer auf den Bruttobetrag der Dividenden nationalen Ursprungs, die an gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttet werden – Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten

Der EuGH hat mit Urteil vom 22.11.2018 – C 575/17, Sofina u. a. – wie folgt entschieden:

Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen stehen, wonach auf die von einer gebietsansässigen Gesellschaft ausgeschütteten Dividenden Quellensteuer erhoben wird, wenn sie von einer gebietsfremden Gesellschaft bezogen werden, während sie, wenn sie von einer gebietsansässigen Gesellschaft bezogen werden, nach dem all gemeinen Körperschaftsteuerrecht am Ende des Geschäftsjahrs, in dem sie ausgeschüttet wurden, nur unter der Bedingung besteuert werden, dass die Gesellschaft in diesem Geschäftsjahr einen Gewinn erzielte, wobei sie unter Umständen nie besteuert werden, falls die Gesellschaft ihre Tätigkeit einstellt, ohne seitdem Bezug der Dividenden Gewinne erzielt zu haben.

(Tenor)

Volltext unter BBL2018-2902-1

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