BFH: Prozessvollmacht umfasst auch die Ermächtigung zur Entgegennahme einer Aufrechnungserklärung des FA
In dem dem Urteil vom 7.8.2007 - VII R 12/06 zugrundeliegenden Fall hatte sich eine Steuerberatungsgesellschaft (Klägerin) von ihrem Mandanten einen diesem zustehenden Kostenerstattungsanspruch gegen das Finanzamt abtreten lassen. Eine Anzeige der Abtretung gegenüber dem FA erfolgte nicht. Das FA seinerseits erklärte mit an die Klägerin adressiertem Schreiben die Aufrechnung mit einer Haftungsforderung (Hauptforderung). Die Aufrechnung des FA war wirksam. Die der Klägerin für das Klageverfahren erteilte Vollmacht umfasst die Befugnis, die Aufrechnungserklärung auch außerhalb des Streitverfahrens entgegenzunehmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - ein innerer Zusammenhang zwischen der Hauptforderung und dem geführten Rechtsstreit besteht.