BFH: Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff neuer Präsident des BFH
Der Bundespräsident hat am 31.10.2011 Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des BFH überreicht, nachdem ihm zuvor vom Bundespräsidenten die Entlassungsurkunde als Richter am BVerfG ausgehändigt worden war.
(Quelle: PM BFH vom 31.10.12011)
-->Der neue Präsident des BFH hat in einem Interview mit dem Handelsblatt u.a . geäußert, dass neue Steuern neue Fragen aufwerfen würden; bei einer Finanztransaktionssteuer z. B. könnte die exakte Bestimmung der Bemessungsgrundlage zu vielen Finanzgerichtsverfahren führen; bei einer Wiedereinführung der Vermögensteuer (eine politische Entscheidung) müsste eine gleichheitsgerechte Umsetzung gewährleistet sein; die Verwerfungen auf den Kapitalmärkten zeigten, wie problematisch schon die Bewertung von Kapitalvermögen sein könne. Bei der Brennelementesteuer müsse die Gesetzgebungskompetenz geklärt werden. Hinsichtlich des Ankaufs von Steuer-CDs sollte der Gesetzgeber für Rechtsklarheit sorgen. Hinsichtlich der neuen Erbschaftsteuer sei er überzeugt, dass sich das BVerfG damit befassen müsse.
(Quelle: Handelsblatt vom 1.11.2011, S. 18).