FG Baden-Württemberg: Privater Nutzungsanteil eines Laptops
Das FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 5.5.2010 – 12 K 18/07 – entschieden: Weist der Steuerpflichtige nach oder kann er zumindest glaubhaft machen, dass er einen privat angeschafften PC (jedenfalls) in einem nicht unwesentlichen Umfang beruflich nutzt bzw. genutzt hat, kann regelmäßig eine Aufteilung dahingehend erfolgen, dass typisierend und pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung des PC ausgegangen wird. Will der Steuerpflichtige oder das Finanzamt von diesem Aufteilungsmaßstab abweichen, so bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte und Umstände, die von dem betreffenden Beteiligten jeweils näher darzulegen sowie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sind.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-406-2
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