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Steuerrecht
02.07.2009
Steuerrecht
BFH: Private Nutzung eines Fahrzeugs als Arbeitslohn oder vGA

Der BFH hat durch Urteil vom 23.4.2009 – VI R 81/06 – entschieden: Zum Arbeitslohn zählt auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Privatnutzung – und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die private Nutzung des PKW im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet worden ist. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe der Vorteilsgewährung kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1499-1

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