BFH: Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA
Der BFH hat durch Urteil vom 11.2.2010 – VI R 43/09 – entschieden: Die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als vGA zu beurteilen. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf derwertenden Betrachtung im Einzelfall (Anschluss an BFH-Urteil vom23.4.2009 – VI R 81/06, BFHE 225, 33).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-921-3