FG Köln: Preisgeld aus Ideenwettbewerb als Arbeitslohn
Das FG Köln entschied in seinem Urteil vom 12.6.2013 - 4 K 759/10, dass ein Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, steuerpflichtig ist. Der Kläger hatte im Rahmen eines Ideenwettbewerbs, der auf die Beschäftigten der Bundesverwaltung beschränkt war, einen Geldpreis erhalten, den das FA als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelte. Der Kläger sah in der Preisverleihung eine Ehrung seiner Person für staatsbürgerliches Engagement und in der Prämie ein einkommensteuerlich unbeachtliches Preisgeld; die Teilnahme an dem Wettbewerb habe nicht auf einer Pflicht gegenüber seinem Dienstherrn beruht. Die Klage blieb erfolglos.
(Quelle: PM FG Köln vom 1.7.2013)