BFH: Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen Betriebseinnahmen
Mit der einkommensteuerlichen Zuordnung von Preisen aus betrieblichen Losveranstaltungen befasste sich der BFH gleich in zwei Urteilen (BFH 2.9.2008 – X R 8/06 – und X R 25/07). Werden bereits erwirtschaftete Einnahmen (quasi im Nachhinein) bei einer Losveranstaltung verwendet, führt das nicht zu Betriebseinnahmen (so im Verfahren X R 8/06). Anders ist die Rechtslage, wenn sich der Losgewinn als eine zusätzliche Vergütung darstellt; dann ist eine betriebliche Veranlassung zu bejahen (Verfahren X R 25/07).
(PM BFH vom 26.11.2008)
VolltextderUrteile:
// BB-ONLINE BBL2008-2655-2 und
// BB-ONLINE BBL2008-2655-3 unter
www.betriebs-berater.de