R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
06.08.2009
Steuerrecht
BFH: Praxisausfallversicherung der Privatsphäre zuzuordnen

Durch Urteil vom 20.5.2009 – VIII R 6/07 – hat der BFH entschieden: Eine Praxisausfallversicherung, durch die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Steuerpflichtigen die fortlaufenden Kosten seines Betriebes ersetzt werden, gehört dessen Lebensführungsbereich an. Die Beitrüge zu dieser Versicherung stellen daher keine Betriebsausgaben dar, die Versicherungsleistung ist nicht steuerbar. Wird daneben aber zugleich das betriebliche Risiko der Quarantäne, also der ordnungsbehördlich verfügten Schließung der Praxis, versichert, so steht § 12 Nr. 1 EStG dem Abzug der hierauf entfallenden Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben nicht entgegen. Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei Versicherungsverträgen eine Aufteilung nur dann abgelehnt, wenn es um die steuerrechtliche Einordnung ein und desselben versicherten Risikos ging.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1723-5

stats