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Steuerrecht
27.07.2018
Steuerrecht
Personalie: Präsident des Bundesfinanzhofs a.D. Professor Dr. Heinrich List verstorben

Am 18.7.2018 ist der Präsident des Bundesfinanzhofs a. D. Professor Dr. Heinrich List im Alter von 103 Jahren verstorben. Nach Tätigkeiten in der Zollverwaltung und beim FG München wurde Heinrich List 1961 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Hier war er Mitglied des Zollund später des Umsatzsteuersenats. Nach seiner Ernennung zum Senatspräsidenten im Jahr 1972 übernahm er den für Einheitsbewertung, Vermögensteuer und Investitionszulagen zuständigen III. Senat. 1974 wurde ihm das Amt des Vizepräsidenten, 1978 das des Präsidenten des BFH übertragen. Er hat die Rechtsprechung wesentlich mit geprägt und entscheidende Impulse für die Fortentwicklung des Steuerrechts gegeben – nicht zuletzt auch als Steuerrechtswissenschaftler. Er war Mitherausgeber und Mitautor mehrerer Fachkommentare. Mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen hat er die gesamte Breite des Steuerrechts bearbeitet. Seine fachschriftstellerische Tätigkeit setzte er auch im Ruhestand fort (s. PM BFH vom 20.7.2018).

Für den BB verfasste er u. a. die Beiträge „Subventionen und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen als umsatzsteuerrechtliches Entgelt?“ (BB 2005, 241), „Personengesellschaften im Wandel zivilund steuerrechtlicher Beurteilung“ (BB 2004, 1473), „Entspricht die Besteuerung außerordentlicher Einkünfte (§ 34 EStG) dem Grundgesetz?“ (BB 2003, 761), „Die Ökobesteuerung und das Grundgesetz“ (BB 2000, 1216), „Der Halbteilungsgrundsatz und der Bundesfinanzhof – ein Missverständnis?“ (BB 2000, 745).

Die Redaktion des BB trauert um eine große Persönlichkeit und wird Prof. Dr. Heinrich List ein ehrendes Andenken bewahren.

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