BFH: „Poolung“ von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses - Arbeitslohn
Der BFH hat mit Urteil vom 21.5.2014 - I R 42/12 - wie folgt entschieden: Ein Treuhandverhältnis in Bezug auf einen Geschäftsanteil an einer GmbH kann steuerlich auch anerkannt werden, wenn mehrere Treugeber ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder grundsätzlich nur gemeinschaftlich ausüben können.