EuGH: Photovoltaikanlage – Schlussanträge
Der Betrieb einer netzgeführten Fotovoltaikanlage auf oder neben einem privaten Wohnzwecken dienenden Eigenheim stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern … dar, soweit die durch die Anlage erzeugte Elektrizität gegen Entgelt an das Netz geliefert wird. In solchen Fällen ist der Abzug der beim Erwerb der Anlage entrichteten Vorsteuer von der Mehrwertsteuer, die auf die Lieferung der Elektrizität an das Netz erhoben wird, nach Maßgabe sämtlicher für diesen Abzug geltenden Bestimmungen der Richtlinie zulässig.
EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 7.3.2013 – C-219/12, Fuchs
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