BFH: Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung
Der BFH hat mit Urteil vom 11.6.2013 - II R 10/11 - wie folgt entschieden: Ein Testamentsvollstrecker ist nach § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung für einen Erwerber nur verpflichtet, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf den Gegenstand des Erwerbs bezieht und das FA die Abgabe der Erklärung vom Testamentsvollstrecker verlangt.