BFH: Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage
Der BFH hat mit Urteil vom 14.2.2019 – V R 22/17 - entschieden: Die Lieferung von Pflanzen bildet mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird.