BFH: Personalberatung Beratungsleistung i. S. d. UStG
Der BFH hat durch Urteil vom 18.6.2009 – V R 57/07 – entschieden: Berufstypische Leistungen sog. Personalberater, die diese im Rahmen der Suche nach Führungskräften für ihre Auftraggeber gegen ein Festhonorar erbringen, stellen in der Regel Beratungsleistungen i. S. v. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG dar. Dem steht nicht entgegen, dass dabei den Auftraggebern letztlich eine Personenauswahl präsentiert wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2451-5